Gemeinsame Medienmitteilung des Kantons Basel-Stadt, der MCH Group und der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB).
Kauf und Rückvermietung zwischen MCH Group und Kanton
Per 1. Januar 2020 verkaufte die MCH Group die Messehalle 3 dem Kanton Basel-Stadt. Dieser beabsichtigt mittelfristig, an diesem Standort neuen Wohnraum zu schaffen. Da die Entwicklung eines konkreten Projekts Zeit in Anspruch nimmt, erfolgte gleichzeitig mit dem Kauf eine Rückvermietung der Messehalle 3 an die MCH Group, damit diese die Halle weiterhin nutzen kann. Der Mietzins für die Rückvermietung der Halle 3 an die MCH Group steht im Verhältnis zum Kaufpreis und beträgt 100’000 Franken pro Jahr. Dabei übernimmt die MCH Group sämtliche Risiken sowie Versicherungs- und Unterhaltskosten.
Befristete Miete durch die Basler Verkehrs-Betriebe
Die MCH Group entsprach in der Folge dem Wunsch der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) und des Kantons, dass die BVB die Messehalle 3 während des Neubaus der Garage Rank bis Ende 2025 als provisorisches Depot für die Elektrobus-Flotte nutzen kann. Im Frühling 2022 sorgte die vereinbarte Höhe der jährlichen Hallenmiete von 1.05 Millionen Franken für Diskussionen. Im Fokus dieser Diskussion stand die Frage einer Nutzungsausfallentschädigung, da die MCH Group die Halle aufgrund der Dauermiete der BVB nicht fremdvermieten und keine Einnahmen generieren kann.
Schiedsgutachten: Quadratmeterpreis als Richtgrösse
Der Kanton, die MCH Group und die BVB einigten sich in der Folge darauf, die Frage der Entschädigungshöhe mit einem unabhängigen Schiedsgutachten zu klären. Das Schiedsgutachten des beauftragten Immobilienexperten legte die Gesamtentschädigung auf 727’480 Franken pro Jahr fest. Die Gesamtentschädigung basiert einzig auf einem üblichen Mietzins pro Quadratmeter. Grundlage dafür sind die Kennziffern für Geschäftsliegenschaften für die Gemeinde Basel. Der Kanton, die MCH Group und die BVB akzeptieren das Schiedsgutachten. Die entsprechenden Verträge zwischen MCH Group und den BVB sind unterzeichnet.