Die Live Marketing Branche ist eine der durch die Covid-19 Pandemie am härtesten betroffenen Branchen. Ihre Tätigkeit wurde praktisch von einem auf den anderen Tag lahmgelegt, und sie wird eine der letzten Branchen sein, die diese wieder aufnehmen können wird – zusätzlich verzögert durch lange Vorlaufzeiten.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit der Zunahme der Impfungen und abhängig von der epidemiologischen Lage die Durchführung von Grossveranstaltungen wieder möglich sein wird – ab 1. Juli 2021 mit bis zu 3’000 Personen und ab September 2021 mit bis zu 10’000 Personen. Dabei will der Bundesrat dem Umstand der längeren Vorbereitungen von Grossveranstaltungen Rechnung tragen und den Organisatoren möglichst früh eine gewisse Planungssicherheit und den Kantonen eine Entscheidungshilfe geben. Dies gab er am 28. April 2021 bekannt.
Der Vorschlag des Bundesrats: Die Kantone sollen ab Ende Mai 2021 Grossveranstaltungen ab Juli beziehungsweise September 2021 bewilligen können. Wenn bewilligte Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen auf Grund der Covid-19 Situation kurzfristig abgesagt werden müssen, sollen die Veranstalter mit einem finanziellen “Schutzschirm” zur Deckung der aufgelaufenen Kosten unterstützt werden.
Strenge Schutzmassnahmen
Der Bundesrat hat festgelegt, welche Schutzmassnahmen dafür erfüllt sein müssen. Im Zentrum stehen strenge Schutzkonzepte und die Vorgabe, dass nur geimpfte, negativ getestete und genesene Personen an solchen Veranstaltungen teilnehmen können.
Um die anspruchsvollen Schutzkonzepte zu testen, schlägt der Bundesrat eine Pilotphase vor. Kantone sollen im Juni 2021 die Durchführung von drei ausgewählten Pilotveranstaltungen mit mindestens 300 und maximal 600 Personen bewilligen können. Diese Pilotveranstaltungen sollen zeigen, ob und wie die Schutzkonzepte für Grossveranstaltungen umgesetzt und die Kontrolle der Impf-, Test- und Genesungsnachweise sichergestellt werden können. Bis im Sommer soll ein schweizweit einheitliches Covid-Zertifikat vorliegen, womit diese Kontrolle wesentlich erleichtert wird. Im Weiteren soll geprüft werden, ob die Verwendung von Selbsttests, die vor Ort und unter Aufsicht des Organisators durchgeführt werden können, praxistauglich ist.
Finanzieller “Schutzschirm”
Der Bundesrat hat festgelegt, wie der finanzielle “Schutzschirm”, der vom Parlament mit dem neuen Art 11a im Covid-Gesetz eingeführt worden ist, konkret ausgestaltet sein soll. Der Veranstalter trägt pro Veranstaltung von den ungedeckten Kosten eine Franchise von CHF 30’000 und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 20 Prozent. Sofern die Kantone die Hälfte der ungedeckten Kosten übernehmen, zahlt der Bund die andere Hälfte. Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen beträgt pro Veranstaltung höchstens CHF 5 Mio. Die Regelung gilt für Veranstaltungen zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022.
Entscheide Ende Mai und Ende Juni 2021
Der Bundesrat hat diese Vorschläge in Vernehmlassung gegeben und will Ende Mai 2021 darüber entscheiden. Den Entscheid, wann genau und unter welchen konkreten Bedingungen Grossveranstaltungen ab Sommer/Herbst 2021 wieder möglich sein werden, wird der Bundesrat – abhängig von der epidemiologischen Lage – voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Juni 2021 fällen.