Der Schweizerische Bundesrat hat am 28. Februar 2020 folgende Verordnung erlassen: Es ist verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen bei der sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten, in der Schweiz durchzuführen. Die Verordnung tritt per sofort in Kraft und gilt bis zum 15. März 2020. Die Verordnung bezweckt, Massnahmen gegenüber der Bevölkerung zur Verminderung des Übertragungsrisikos des Coronavirus (COVID-19) in der Schweiz zu treffen.
Die MCH Group hat auf Grund der bundesrätlichen Verordnung und zur Sicherheit der Gesundheit der involvierten Menschen entschieden, die Durchführung der Weltmesse für Uhren und Schmuck Baselworld 2020 auf den 28. Januar bis 2. Februar 2021 zu verschieben. Diese Verschiebung erfolgt in Absprache mit einem grossen Teil der Aussteller.
Die MCH Group muss im Weiteren die Durchführung der Gartenmesse Giardina in Zürich und der Habitat-Jardin in Lausanne im März 2020 bis auf weiteres verschieben. Sie prüft im Kontakt mit den Ausstellern diesbezüglich ebenfalls neue Termine, sobald es die Situation und die Behörden wieder zulassen werden. Sie wird zudem in den nächsten Wochen die Durchführung weiterer Veranstaltungen laufend prüfen und darüber sobald als möglich informieren.