Der Verwaltungsrat der MCH Group AG hat – gestützt auf Artikel 6a, lit. b der bundesrätlichen Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus (COVID-19) vom 16. März 2020 – entschieden, dass die Stimmrechte der Aktionärinnen und Aktionäre an der Generalversammlung vom 24. April 2020 ausschliesslich durch die Bevollmächtigung der unabhängigen Stimmrechtsvertretung ausgeübt werden können. Die persönliche Teilnahme an der Generalversammlung ist nicht möglich.
Die Traktandenliste enthält keine ausserordentlichen Traktanden. Der Verwaltungsrat beantragt der Versammlung, den am 26. März 2020 veröffentlichten Jahres- und Finanzbericht zu genehmigten und auf die Ausschüttung einer Dividende zu verzichten. Die von den Aktionären gewählten Verwaltungsratsmitglieder stellen sich für ein weiteres Jahr zur Verfügung, und der Verwaltungsrat beantragt ihre Wiederwahl.
Alle Informationen zu den Generalversammlungen der MCH Group AG:
Investoren | GeneralversammlungMutationen im Verwaltungsrat
Regierungsrat Thomas Weber, Vorsteher der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft, wird per Generalversammlung vom 24. April 2020 als Mitglied des Verwaltungsrats zurücktreten, in den er 2013 als Delegierter des Kantons Basel-Landschaft Einsitz genommen hat. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft verzichtet auf das Entsenderecht eines Mitglieds des Verwaltungsrats und die Delegation eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin von Thomas Weber.
Dr. Eva Herzog, bis 31. Januar 2020 Regierungsrätin und Vorsteherin des Finanzdepartements des Kantons Basel - Stadt, wird per Generalversammlung vom 24. April 2020 als Mitglied des Verwaltungsrats zurücktreten, dem sie seit 2005 als Delegierte des Kanton Basel-Stadt angehört hat. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt delegiert neu Regierungsrätin Dr. Tanja Soland, Vorsteherin des Finanzdepartements des Kantons Basel-Stadt, in den Verwaltungsrat.