Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) lehnt die Beschwerde der MCH Group AG gegen den Entscheid der Übernahmekommission (UEK) von 20. August 2020 ab. Die FINMA stützt damit die Verfügung der UEK, dass die von der ausserordentlichen Generalversammlung vom 3. August 2020 beschlossene Opting-up-Klausel für Lupa Systems AG aus übernahmerechtlicher Sicht ungültig ist, weil die Stimmenthaltungen als Nein-Stimmen gewertet werden müssen.
Auf Grund dieses Entscheids müsste Lupa Systems LLC ein öffentliches Pflichtangebot unterbreiten, wenn sie im Rahmen der vorgesehenen Kapitalerhöhungen eine Beteiligung von über 33.3% an der MCH Group AG erwerben würde.
Die MCH Group nimmt den Entscheid der FINMA zur Kenntnis. Der Verwaltungsrat arbeitet weiterhin intensiv mit allen Stakeholdern an Lösungen, um die notwendigen Kapitalmassnahmen so bald als möglich durchführen zu können.