Damit ermöglicht es der Kanton Basel-Stadt, dass bei einer Kapitalerhöhung ein neuer Investor auf einen signifikanten Minderheitsanteil kommen kann. Gleichzeitig stellt er sicher, dass die öffentlichen Hände weiterhin über einen Aktienanteil von über 33.3% verfügen, womit sie Statutenänderungen verhindern können.
Der Verzicht auf das Bezugsrecht und die Wandlung des Darlehens seitens des Kantons Basel-Stadt sind wichtige Eckwerte in der beabsichtigten Transaktion der MCH Group AG. Wenn die Verhandlungen mit potenziellen Investoren erfolgreich abgeschlossen werden können, werden die Kapitalerhöhung und die damit verbundenen strukturellen Veränderungen den Aktionären der MCH Group AG an einer ausserordentlichen Generalversammlung unterbreitet. Der Ausgang der Verhandlungen ist derzeit offen.