Im Rahmen der Generalversammlungen vom 29. Januar 2020 und 24. April 2020 hat die MCH Group AG informiert, dass sie zur Finanzierung der notwendigen Investitionen zur Umsetzung der Unternehmensstrategie eine Kapitalerhöhung prüft, die mit entsprechenden Veränderungen im Aktionariat, der statutarisch festgelegten Aktionärsrechte und in der Zusammensetzung des Verwaltungsrats verbunden sein wird. Falls die vorgesehene Kapitalerhöhung realisiert werden kann, soll sie durch Beizug eines neuen Investors und der Beteiligung durch die bisherigen Aktionäre erfolgen, die ein anteilmässiges Bezugsrecht erhalten werden und entscheiden können, ob sie dieses Bezugsrecht ausüben wollen. Im Falle des Kantons Basel-Stadt, der heute zu 33.5 % an der MCH Group AG beteiligt ist, muss der Grosse Rat über die Ausübung des Bezugsrechts entscheiden.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beantragt dem Grossen Rat, bei einer allfälligen Kapitalerhöhung auf die Ausübung der Bezugsrechte des Kantons Basel-Stadt zu verzichten. Mit diesem Verzicht wäre sichergestellt, dass ein neuer Investor auf einen signifikanten Minderheitsanteil kommen könnte, auch wenn alle anderen Aktionäre ausser den öffentlich-rechtlichen Körperschaften ihr Bezugsrecht ausüben würden.
In seinem Ratschlag zuhanden des Grossen Rats hält der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt fest, dass dieser der beabsichtigten Transaktion nur zustimmen wird, wenn der neue Investor eine formelle Vereinbarung mit der MCH Group AG unterzeichnet, die regeln soll, dass die rentablen Messen und Kongresse über eine angemessene, längere Zeitperiode weiterhin in Basel und Zürich durchgeführt werden. Zudem will der Kanton Basel-Stadt zusammen mit den weiteren Aktionären der öffentlichen Hände weiterhin über einen Aktienanteil von mindestens 33,33 % verfügen, um mit einer Sperrminorität über Änderungen der Statuten bestimmen zu können ,die unter anderem auch die Durchführung von Messen, Kongressen und weiteren Veranstaltungen in Basel und Zürich vorschreiben. Um eine solche Mindestbeteiligung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Anschluss an eine Kapitalerhöhung ohne Ausübung der Bezugsrechte wieder herzustellen und die Bilanz der MCH Group nachhaltig zu stärken, fasst der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt eine Umwandlung des nachrangigen, zinslosen Darlehens in der Höhe von CHF 30 Mio. Franken in Aktienkapital ins Auge. Einen entsprechenden Antrag würde er dem Parlament nach der Sommerpause unterbreiten.
Im Weiteren weist der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt in seinem Ratschlag darauf hin, dass im Rahmen der beabsichtigten Kapitalerhöhung die statutarisch festgelegte Vinkulierung, wonach nur die öffentlich-rechtlichen Körperschaften mehr als 5 % Stimmrechte ausüben dürfen, aufgehoben werden soll. Gleichzeitig soll der Verwaltungsrat verkleinert werden. Vorgesehen sind drei Sitze für den neuen Investor, drei Sitze für die öffentlichen Hände und, je nach endgültiger Grösse des Gremiums, ein bis drei Sitze für weitere Mitglieder.
Seitens der MCH Group AG werden die Verhandlungen mit potenziellen Investoren intensiv vorangetrieben. Vorausgesetzt, die Verhandlungen können unter den skizzierten Strukturen und Konditionen erfolgreich abgeschlossen werden und der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt wird dem Verzicht auf das Bezugsrecht zustimmen, wird die MCH Group AG eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen. Der Ausgang der Verhandlungen ist derzeit offen.