Die MCH Group legt bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA Beschwerde gegen die Verfügung der Übernahmekommission (UEK) vom 20. August 2020 ein. Die UEK hat die an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 3. August 2020 beschlossene Opting-up-Klausel für Lupa Systems für ungültig erklärt. Ohne diese Opting-up-Klausel darf Lupa Systems im Rahmen der vorgesehenen Kapitalerhöhung maximal einen Anteil von 33.3% an der MCH Group AG erwerben, ohne eine öffentliches Pflichtangebot machen zu müssen.
Die UEK begründet ihren Entscheid betreffend Opting-up-Klausel damit, dass das gemäss UEK-Praxis erforderliche zusätzliche Quorum der “Mehrheit der Minderheit” nicht erreicht worden sei. Die Feststellung der UEK, dass bei diesem Quorum für die Ermittlung des absoluten Mehrs die Enthaltungen berücksichtigt werden müssten, widerspricht jedoch den Statuten der MCH Group und den diesbezüglichen Erläuterungen in der Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung.
Abgesehen von der Opting-up-Klausel ist gemäss den UEK-Verfügungen vom 13. Juli und 20. August 2020 aus übernahmerechtlicher Sicht der Weg zur Durchführung der Kapitalerhöhung in der geplanten und von den Aktionären beschlossenen Form frei.
Halbjahresabschluss 2020
Die Verzögerung der geplanten Kapitalerhöhung bedingt die Einarbeitung des Halbjahresabschlusses 2020 in die entsprechenden Unterlagen, was einen umfassenderen Halbjahresabschluss erfordert. Die MCH Group verschiebt deshalb die Veröffentlichung des Halbjahresabschlusses 2020 vom 2. auf den 30. September 2020.