Der weltweit führende Stimmrechtsberater ISS (“Institutional Shareholder Services”) unterstützt sämtliche Anträge des Verwaltungsrats der MCH Group zuhanden der ausserordentlichen Generalversammlung vom 3. August 2020. In der Beurteilung geht ISS von den überzeugenden Begründungen für die Kapitalmassnahmen aus, welche zur Stärkung der wegen der Coronakrise geschwächten Kapitalbasis der Gesellschaft nötig sind. Die entstehende Verwässerung der Aktionäre durch die Wandlung des Darlehens des Kantons Basel-Stadt in Eigenkapital erachtet ISS als nicht übermässig, umsomehr als den Aktionären in der zweiten Tranche der vorgesehenen Kapitalerhöhung das volle Bezugsrecht gewährt wird.
Die Eidgenössische Übernahmekommission hat am 24. Juli 2020 die MCH Group darüber informiert, dass die LLB Swiss Investment AG am 23. Juli 2020 Einsprache gegen die Verfügung 765/01 der Übernahmekommission vom 13. Juli 2020 in Sachen MCH Group AG erhoben hat. Die MCH Group AG wird innerhalb der eingeräumten mehrtägigen Frist zu Handen der Übernahmekommission Stellung nehmen.
Die MCH Group hält fest, dass die auf den 3. August 2020 angesetzte ausserordentliche Generalversammlung wie geplant durchgeführt wird.